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Joaquin

Bundesministerium für Verkehr... erklärt die Elektromobilität

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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat ein Video herausgebracht, in dem es dem Bürger die Elektromobilität erklärt. Das dort erklärte hört sich ja ganz gut an, nur irgendwie klingt dies auch sehr nach Selbstbeweihräucherung und weniger nach realer Darstellung der Fakten. Kurz, es klingt eher nach Werbung.

Wie geht... ELEKTROMOBILITÄT?

Einmal aufladen bitte! Bis 2020 sollen mindestens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Denn sie sind leise und stoßen kein klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2) aus. Außerdem: Die fossilen Brennstoffe unsere Erde sind endlich. Auch deshalb müssen wir Alternativen finden für Antriebsmittel wie Benzin oder Diesel, die aus fossilen Rohstoffen gewonnen werden.
Unser Film widmet sich der Frage "Wie geht Elektromobilität?"

Zumindest erklären sie so ein paar Ziele. Wie, wann und ob diese dann auch so umgesetzt werden, lasse ich mal dahin gestellt. So ließt man auf der Seite des BMVBS folgendes:

  • Bis 2020 sollen mindestens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren.
  • Mit knapp zwei Milliarden Euro fördert die Bundesregierung gemeinsam mit der Industrie die Forschung, wie wir in Zukunft trotz knapper fossiler Brennstoffe mobil bleiben können. Dazu haben sie im Mai gemeinsam die "Nationale Plattform Elektromobilität" gegründet. Sie beschäftigt sich mit Themen wie Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in der Elektromobilität oder einer geeigneten Infrastruktur von Stromtankstellen.
  • In acht Städten und Regionen laufen Modellversuche des Bundesverkehrsministeriums: So können Berliner an großen Bahnhöfen bereits Autos mit Elektroantrieb mieten und Probe fahren. In Stuttgart sind Hybridbusse unterwegs, die neben einem Diesel- auch einen Elektromotor haben. Deutschlandweit werden über 200 Projekte mit 130 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II unterstützt. Dabei arbeiten Politik, Industrie, Wissenschaft und Kommunen Hand in Hand.

Dabei ist auch immer die vo Bundesminister des Amtes, Dr. Peter Ramsauer, erklärte Aussage zu hören: "Wir wollen Leitmarkt für Elektromobilität werden." Auch er stellt die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland und durch die deutsche Wirtschaft recht rosig dar:

  • Für unsere Förderprogramme stehen uns inzwischen mehr als zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Davon investieren wir 700 Millionen Euro in die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Die Wirtschaft gibt noch einmal den gleichen Betrag dazu. Aus dem Konjunkturpaket II fließen zusätzliche 500 Millionen Euro in die Elektromobilität.
  • Wir werden auch geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die Verbreitung der Elektromobilität schnell vorankommt. Außerdem wollen wir Akzeptanz für neue Formen der Mobilität schaffen. Die Elektromobilität soll die Köpfe der Menschen erreichen. In unseren Modellregionen werden moderne Antriebe für die Fahrgäste erfahrbar und ganz alltäglich. Dafür haben wir bereits mehr als 90 Projekte ausgewählt.
  • In der Modellregion Rhein/Ruhr wollen wir zum Beispiel mit "Simply E-Mobility" Flottenversuche mit Elektrofahrzeugen im Pendler- und im Wirtschaftsverkehr durchführen. Dafür geben wir rund 7,5 Millionen Euro aus. Die Privatwirtschaft beteiligt sich in etwa in gleicher Höhe. Unser Projektpartner Ford stellt 15 Pkw und 10 Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb bereit.

Ich finde, hier wird noch viel zu sehr getestet, ausprobiert und experimentiert, anstatt das Thema mal wirklich konkret anzupacken. Da ist man in anderen Ländern und Industrienationen erheblich weiter. So gesehen, sehe ich den Leitmarkt für Elektromobilität in Deutschland noch lange nicht.

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      Demnach sollen als Elektroautos jene Fahrzeuge gelten, welche maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer weit, rein elektrisch fahren können. Hieraus kann man schon erkennen, dass es nicht nur um eine Elektrofahrzeuge geht, denn diese haben heutzutage, in der Regel schon größere Reichweiten. Es geht also darum, auch Plug-In-Hybride mit ins Boot zu nehmen. Der Umstieg soll also langsam und sanft geschehen. Ob dies konsequent und wirklich zielstrebig ist, bleibt noch abzuwarten. So soll ab dem Jahr 2018 ein Fahrzeug dann schon 40 Kilometer, anstatt der 30 Kilometer, rein elektrisch fahren können. 
      Hier will man der Industrie ausreichend Zeit geben, sich der Entwicklung der Batterien zu widmen. Wenn man jedoch sieht, dass in der Regel die heutigen Elektroautos locker Reichweiten von 100 Kilometern erreichen, dann weiß man auch, dass es hier nur darum geht, die Hybridfahrzeuge zu unterstützen um so einen Übergang über diese zu den Elektroautos hin zu bekommen. Nur das in der Regel selbst diese schon rein elektrisch über 30 Kilometer schaffen. Lediglich der Prius Plug-in Hybrid liegt mit 25 Kilometer Reichweite darunter.
      Jedenfalls ist es nicht zielstrebig, sich hier nur an den schlechtesten Fahrzeugen zu orientieren. Will man wirklich die Akku-Industrie und Forschung voran treiben, dann sollte man die Messlatte doch schon etwas höher ansetzen. So kommt es einem doch nur vor, als würde man so tun als ob, aber am Ende nur keinem weh tun wollen und auch nicht wirklich etwas bewegen wollen und können.
      Jedenfalls sollen derartige Fahrzeug mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden und gewisse Vorteile zugestanden werden, bzw. Sonderrechte bekommen. Angedacht ist zum Beispiel, dass derart gekennzeichnete Elektrofahrzeuge, auch die Busspuren mitbenutzen dürfen. Dies dürfte für Fahrer in Großstädten von Interesse sein. In normalen oder kleineren Städten dagegen schrumpft ein solcher Vorteil für den jeweiligen Fahrer. 
      Der Vorschlag die Busspur mitbenutzen zu dürfen ist indes keine neue Idee, denn diese Regelung gibt es in Norwegen schon länger für Elektroautos. Aber im Gespräch sind auch noch Sonderparkrechte, womit man dann Sonderparkplätze benutzen dürfte. Interessant vor allem dann, wenn diese zudem noch mit Ladestationen ausgerüstet wären. Hier kommen wir aber dann zum zweiten Teil des Gesetzes, denn dieses will sich dann eingehend mit Haftungsfragen, bzw. Regeln für den Aufbau von Ladestationen befassen.
      Noch ist dieses Gesetz ein reiner Entwurf, welcher erst von den Ministern abgesegnet werden muss.