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Gesetz zur Elektromobilität - Busspur mitbenutzen und weitere Sonderrechte für Elektroautos
ein Thema hat Gast erstellt in: Allgemeines zu Elektroautos
Bisher sah ja die Förderung der Elektromobilität in Deutschland recht mager aus. Wenn es Geld gab, hatte es den Anschein, dass es zum einen zu wenig war und zum anderen schnell mal einfach bei der Industrie versickerte, ohne nennenswerte Vorteile für die Verbraucher selbst. Nun will man sich aber direkt an den Verbraucher wenden und Fahren von Elektroautos mit einigen Sonderrechten zum Kauf locken. Besonders interessant dabei ist aber, was demnach so alles als Elektroauto definiert wird Demnach sollen als Elektroautos jene Fahrzeuge gelten, welche maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer weit, rein elektrisch fahren können. Hieraus kann man schon erkennen, dass es nicht nur um eine Elektrofahrzeuge geht, denn diese haben heutzutage, in der Regel schon größere Reichweiten. Es geht also darum, auch Plug-In-Hybride mit ins Boot zu nehmen. Der Umstieg soll also langsam und sanft geschehen. Ob dies konsequent und wirklich zielstrebig ist, bleibt noch abzuwarten. So soll ab dem Jahr 2018 ein Fahrzeug dann schon 40 Kilometer, anstatt der 30 Kilometer, rein elektrisch fahren können. Hier will man der Industrie ausreichend Zeit geben, sich der Entwicklung der Batterien zu widmen. Wenn man jedoch sieht, dass in der Regel die heutigen Elektroautos locker Reichweiten von 100 Kilometern erreichen, dann weiß man auch, dass es hier nur darum geht, die Hybridfahrzeuge zu unterstützen um so einen Übergang über diese zu den Elektroautos hin zu bekommen. Nur das in der Regel selbst diese schon rein elektrisch über 30 Kilometer schaffen. Lediglich der Prius Plug-in Hybrid liegt mit 25 Kilometer Reichweite darunter. Jedenfalls ist es nicht zielstrebig, sich hier nur an den schlechtesten Fahrzeugen zu orientieren. Will man wirklich die Akku-Industrie und Forschung voran treiben, dann sollte man die Messlatte doch schon etwas höher ansetzen. So kommt es einem doch nur vor, als würde man so tun als ob, aber am Ende nur keinem weh tun wollen und auch nicht wirklich etwas bewegen wollen und können. Jedenfalls sollen derartige Fahrzeug mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden und gewisse Vorteile zugestanden werden, bzw. Sonderrechte bekommen. Angedacht ist zum Beispiel, dass derart gekennzeichnete Elektrofahrzeuge, auch die Busspuren mitbenutzen dürfen. Dies dürfte für Fahrer in Großstädten von Interesse sein. In normalen oder kleineren Städten dagegen schrumpft ein solcher Vorteil für den jeweiligen Fahrer. Der Vorschlag die Busspur mitbenutzen zu dürfen ist indes keine neue Idee, denn diese Regelung gibt es in Norwegen schon länger für Elektroautos. Aber im Gespräch sind auch noch Sonderparkrechte, womit man dann Sonderparkplätze benutzen dürfte. Interessant vor allem dann, wenn diese zudem noch mit Ladestationen ausgerüstet wären. Hier kommen wir aber dann zum zweiten Teil des Gesetzes, denn dieses will sich dann eingehend mit Haftungsfragen, bzw. Regeln für den Aufbau von Ladestationen befassen. Noch ist dieses Gesetz ein reiner Entwurf, welcher erst von den Ministern abgesegnet werden muss.- 2 Antworten
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